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„Gute Beratung ist die Basis von Vertrauen“

Mag. A. Gessler, Steuerberater in Innsbruck und Kufstein

 

Ihre Experten für
Steuerberatung und Finanzfragen

Ihre Anliegen sind das Herzstück unserer Arbeit. Wir bieten eine umfassende persönliche Beratung und finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und Finanzfragen – auch online.

Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Die wichtigsten Online-Rechner - beispielsweise der Brutto-Netto Rechner für Österreich - geben Ihnen schnell und unverbindlich Auskunft zu Ihren Zahlungen.

 

 

 

 

Die Wirtschaftstreuhandkanzlei Gessler & Co. begleitet Sie seit 1955 in allen Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten – bereits in der zweiten Generation. Unsere MitarbeiterInnen betreuen Sie mit Know-how und langjähriger Erfahrung. Bei uns ist Ihr Vertrauen in guten Händen.

Wirtschaftsprüfung

Bei einer Wirtschaftsprüfung bewerten wir Ihr Unternehmen unabhängig und zuverlässig. Als Wirtschaftsprüfer gehört die Abschlussprüfung von Unternehmen gemäß den geltenden Standards im nationalen und internationalen Raum zu unseren Aufgaben, die wir gerne für Sie übernehmen.

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Steuerberatung

Wir von Gessler & Co. bieten Ihnen eine Steuerberatung, die genau auf Ihre und die Wünsche und Bedürfnisse Ihres Betriebes zugeschnitten ist. Beste Beratung und innovative Ideen sorgen für optimale Ergebnisse bei der Steuerberatung.

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Bilanzierung

Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sollte man immer die Bilanzierung im Blick behalten. Diese erlaubt eine umfassende Einschätzung der Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes. Als Bilanzbuchhalter bieten wir Ihnen eine unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes Ihres Unternehmens.

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Buchhaltung

Buchhaltung ist ein wichtiges Thema, wenn es um die effiziente Führung eines Unternehmens geht. Gessler & Co. bietet Ihnen hervorragende Finanzbuchhalter, die sich in allen Belangen um die Buchhaltung Ihres Betriebes kümmern. So können Sie Ihre Zeit und Energie für andere Anliegen nutzen.

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Unternehmensberatung

Manche Ziele ergeben sich auf dem Weg dorthin. Bei Gessler & Co. bieten wir Ihnen eine ausgezeichnete Unternehmensberatung, die Ihnen alle wichtigen Werkzeuge und Strategien aufzeigt, um Ihr Unternehmen nach vorne zu bringen.

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Lohnverrechnung

Lohn- und Personalverrechnung sind wichtige Themen, die kompetent und verlässlich bearbeitet werden sollten. Wir betreuen Ihr Unternehmen bei allen Aufgaben, die in der Lohnverrechnung anfallen, natürlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.

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News

Handwerkerbonus für zwei weitere Jahre verlängert!

Gute Nachrichten für alle jene, bei denen Renovierungsarbeiten anstehen. Der seit 2014 bestehende Handwerkerbonus wird auch für die Jahre 2016 und 2017 wieder neu aufgelegt. An Förderungen stehen für die beiden Jahre insgesamt 40 Mio. € zur Verfügung (vermutlich jeweils 20 Mio. € pro Jahr, wobei für die Fortführung der Aktion im Jahr 2017 ein im Jahr 2016 zum Vorjahr schwächeres reales Wirtschaftswachstum Voraussetzung ist).

Gefördert werden Leistungen, die ab dem 1. Juni 2016 erbracht werden. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang Juli 2016 bei den Bausparkassen möglich sein. Die genauen Richtlinien befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden rechtzeitig veröffentlicht. Eckpunkte der Förderung sind wie bisher:

  • Förderung handwerklicher Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Wohnraum in Österreich (keine Förderung hingegen für Neubaumaßnahmen und Arbeiten an Gebäudeteilen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden);
  • die maximale Fördersumme liegt pro Person und Jahr bei 600 € (20% der Kosten für Arbeitsleistung und Fahrtkosten bei einer Obergrenze von 3.000 € netto);
  • die förderfähigen Arbeitsleistungen und Materialkosten müssen in der Endrechnung des mit entsprechender Gewerbeberechtigung ausgestatteten Handwerkers gesondert ausgewiesen werden;
  • förderberechtigt sind nur natürliche Personen (Achtung: maximal ein Antrag pro Person und Jahr, auch wenn damit die maximale Fördersumme noch nicht ausgeschöpft werden konnte);
  • eine zusätzliche Inanspruchnahme von sonstigen Förderungen (z.B. steuerfreie Zuschüsse, Steuerbegünstigungen) ist nicht möglich;
  • die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Anträge.

Aufgrund der Registrierkassenpflicht für Handwerker kann der Nachweis der erfolgten Zahlung durch den Förderwerber entfallen. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung soll also eine bar bezahlte Handwerkerleistung per se nicht mehr von der Förderung ausgeschlossen sein.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia

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